In den meisten Sicherheitseinrichtungen sind Kontrollaufzeichnungen erforderlich. Das Kontrolljournal muss Informationen über Facility-Eigentümer, Facility-Manager, Bauunternehmen usw. enthalten. Weitere Informationen wie Zentralgerätetyp, Batterien, Orte und Zeitpunkt der Inbetriebnahme usw. müssen ebenfalls enthalten sein. Auszüge aus den Regeln SSF 130 Anhang A und B des schwedischen Diebstahlschutzverbandes und dem Alarmgesetz SFS Nr. 1983:1097 sind enthalten. Hier werden Pflichten und Rechte des Anlageneigentümers geregelt. Während der Lebensdauer der Anlage müssen alle Ereignisse wie Tests, ausgelöste Alarme, Unterbrechungen, Fehlermeldungen, Service, Inspektionen usw. aufgezeichnet werden. Das Kontrolljournal muss in oder in der Nähe der zentralen Ausrüstung aufbewahrt werden.
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Kontrolljournal Sicherheit
CHECKLISTE SICHERHEIT
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